Allgemeine Verkaufsbedingungen

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  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Von unseren Bedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Bestellers sind nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Nebenabreden und Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten wir in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung den Preis gleicher Waren generell ermäßigen oder erhöhen, gilt der neue Preis. Eine Preiserhöhung muss dem Besteller mitgeteilt werden. Widerspricht der Besteller der Preiserhöhung binnen 1 Woche nach Empfang der Mitteilung, haben wir die Wahl zwischen Rücktritt vom Vertrag oder Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Preis. Unsere Entscheidung müssen wir dem Besteller unverzüglich bekanntgeben. Erklären wir den Rücktritt vom Vertrage, sind weitere Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Entsprechendes gilt bei Sukzessivlieferungsverträgen für die noch nicht gelieferten Mengen.
  3. Zahlungen sind an uns direkt zu leisten. Skonto muss ausdrücklich an der Höhe nach vereinbart sein. Sein Abzug ist nur berechtigt, wenn alle bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Rechnungen spätestens gleichzeitig beglichen werden. Bei  Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Wechsel gelten nicht als Barzahlung: sie werden nur nach Vereinbarung erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige Vorlage und Protest übernehmen wir keine Haftung. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unserer Zustimmung zulässig. Bei Akkreditiven trägt der Käufer alle anfallenden Spesen und Kosten, ausgenommen die von den deutschen Banken in Rechnung gestellte Abwicklungsgebühr.
    Die bei Inkassi- und Clean-payment-Zahlungen im Lande des Käufers entstehenden Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers, bei Clean-payment-Zahlungen zusätzlich die etwaige deutsche Zahlungsprovision, bei Wechselzahlung auch die anfallenden Wechselsteuern.
  4. Wird eine vereinbarte Lieferfrist von uns überschritten, so kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Versandort.
  5. Angaben über Qualität, Abmessungen, Prozentgehalte oder Mischungsverhältnisse sind nur als ungefähre Mittelwerte anzusehen.
  6. Mängel, die bei einer sorgfältigen Untersuchung der Ware erkannt werden können, muss der Käufer binnen einer Woche nach Empfang der Ware dem Verkäufer schriftlich anzeigen. Andere Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens 6 Monate nach Eingang der Lieferung beim Besteller, angezeigt werden. Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung der Ware hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder den Kauf rückgängig zu machen, sofern wir nicht den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen oder die Ware zurücknehmen und fehlerfreien Ersatz liefern. Wird der Kauf rückgängig gemacht, erstatten wir eine vom Käufer schon geleistete Zahlung, sobald wir wieder im Besitz der Ware sind. Andere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aller Art, sind ausgeschlossen.
  7. An unseren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. behalten wir Eigentum und Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Formen und sonstige Werkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn die dafür entstehenden Kosten einen Bestandteil des Verkaufspreises bilden oder in sonstiger Weise vom Besteller vergütet werden. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers zu liefern haben, übernimmt dieser die Haftung dafür, dass wir keine Schutzrecht Dritter verletzen, sowie das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
    Sofern uns von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörende Schutzrecht die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers angefertigt werden, untersagt wird, sind wir – ohne zur Prüfung des Rechtsverhältnisses verpflichtet zu sein – unter Ausschluß aller Schadenersatzansprüche des Bestellers berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt.
  8. Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder erschweren, z.B. höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern diese Umstände länger als einen Monat ab vereinbartem Lieferdatum, so sind wir zur Nachlieferung nicht verpflichtet. Auch der Käufer ist dann insoweit zum Rücktritt vom Vertage berechtigt.
  9. Beratungen und Auskünfte, z. B. über Ersatz, Verarbeitung und Anwendung der Waren, erfolgen nach bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  10. Bis zur Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verarbeiten und zu veräußern. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns. Verarbeitet der Käufer unsere gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, werden wir Miteigentümer an der verarbeiteten Sache im Verhältnis unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der verarbeiteten Sache. Veräußert der Käufer die Ware oder die aus der Ware hergestellten Sachen, so gehen die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen, gegebenenfalls anteilig, sicherheitshalber auf uns über. Der Käufer tritt diese Forderungen an uns ab und wird uns jederzeit auf Verlangen Auskunft über die abgetretenen Forderungen erteilen. Der Käufer ist berechtigt, die auf uns übergegangenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsbefugnis berechtigt den Käufer nicht, in anderer Weise, z. B. durch Abtretung oder Verpfändung, über die Forderung zu verfügen.
    Kommt der Käufer uns gegenüber seinen Verpflichtungen nicht pünktlich nach, so können wir die Einziehungsbefugnis widerrufen und vom Käufer verlangen, dass er die Abtretung dem Schuldner bekannt gibt. Übersteigt der Wert unsere Sicherungen unserer Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlagen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherungen verpflichtet. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die Gegenstände, auf die sich der Eigentumsvorbehalt nach Verarbeitung oder Veräußerung der gelieferten Waren erstreckt, gepfändet oder wird über das Vermögen des Käufers das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet, so sind wir unverzüglich zu unterrichten.
  11. Wir sind berechtigt, die Lieferung bis zur Bewirkung der vereinbarten Gegenleistung oder der Leistung entsprechender Sicherheiten zu verweigern, wenn uns ein bei Vertragsabschluss bestehender erheblicher Zahlungsrückstand des Bestellers oder seine schlechte Vermögenslage erst nach Vertragsabschluss bekannt wird oder sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluss verschlechtert.
  12. Gehört der Vertrag nicht zum Betrieb des Handelsgewerbes des Bestellers, so entfällt Ziffer 3 Absatz 1 Satz 9, und die Ziffer 4 Satz 2, 6 Satz 5 sowie Ziffer 9 sind bei grobem Verschulden nicht anwendbar.
  13. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hagen. Der Verkäufer kann daneben nach seiner Wahl auch bei dem für den Besteller örtlich zuständigen Gericht klagen.
  14. Unsere Preise verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer, die nach dem jeweils gesetzlichen gültigen Satz in Rechnung gestellt wird.

Juli 2000, Paul GmbH


General sales conditions

  1. Our quotations are without obligations. Closing of contract will only come to pass with our confirmation note. Purchaser´s terms of delivery deviating from our conditions, are binding only if confirmed by letter through us. Collateral agreements and amendments of a contract are to be made in written form.
  2. Should we generally reduce or raise price of equal goods during the time of confirmation of an order and delivery, we will sell at the new price. A price increase has to be reported to the purchaser without delay. If the purchaser makes an objection against the price increase within 1 week, we have the choice between cancellation of contract and delivery under conditions formerly agreed upon. The purchaser has to be informed about our decision without delay. If we declare cancellation of contract, further claims by the purchaser are excluded. The equivalent is effective with multiple delivery contracts for quantities not yet delivered.
  3. Payments are to be made directly to us. There has to be express agreement about the discount sum. Deduction of discount is only justified if all accounts yet payable are settled in full. If default of payment occurs, we are entitled to charge interest on arrears of 4 % above the current discount rate of the Federal Reserve Bank. Bills are not regarded as cash payment: they are only received in fulfillment if agreed. Discount charges and costs of collection are borne by the purchaser. We do not assume liability for prompt presentation or protest. Setoffs are only allowed with claims being undisputed or valid in law. Vindication of lien on goods is only allowed with our approval.
    With letter of credits, the purchaser bears all accruing charges and costs excluding the liquidation fee billed by German banks.
    Accruing bank charges in the purchaser´s home country in connection with collections and clean payments are borne by the purchaser, with clean payments possibly extra German commission, with payments by bills of exchange accruing stamp taxes are to be paid.
  4. If we are not able to deliver within the specified time, the purchaser may withdraw from contract following unsatisfied expiry of reasonable extension of time proposed by him. Further claims are excluded. Place of our deliveries will be the dispatch point each.
  5. Particulars according to quality, measurements, percentages or blend proportions, can only be regarded as average values.
  6. Defects being recognizable at careful examination of goods have to be demonstrated by the purchaser in writing within one week following delivery of goods. Other defects have to be demonstrated without delay following detection, 6 months after delivery to the purchaser at the latest. With justified rejection in due time of the goods delivered, the purchaser is entitled to reasonably abate the purchase price or rescind a sale if we are not able to eliminate the defect within a reasonable extension of time or take back the goods and deliver same in sound condition. If a sale is rescinded, we reimburse payments already made by the purchase as soon as we have regained possession of goods. Other claims, especially compensation claims of all kinds, are excluded.
  7. We retain title and copyright with regards to our drawings, specifications, samples etc. They must not be available to third parties. We have ownership of models and other tools, even if arising costs are part of the sales price or will be indemnified by the purchaser. If we are to deliver according to drawings, specifications, samples etc. sent by the purchaser, it is him who assumes liability that we do not infringe trademark rights of third parties, as well as the risk of usability for intended use.
    If a third party is imposing a prohibition to manufacture and deliver goods that are produced according to drawings, specifications, samples etc. sent by the purchaser, with reference to a copyright owned, we are entitled with exclusions of all compensation claims by the purchaser, to stop production and delivery demanding refunds of the costs investigated, without being obliged to check legal relationship.
  8. Circumstances that prevent or impede manufacture, e.g. Act of God, wars, industrial actions, riots, administrative measures, shortage of energy and raw materials, shutdowns, non-appearance of fabricating material through our supplier, release us from terms of delivery for the time these circumstances are in existence. If these circumstances do last for more than one month as from the specified delivery date, we are not obliged for additional delivery. The purchaser, then, is well entitled to withdraw from contract.
  9. Consultations and informations, e.g. referring to assignment, workmanship and use of goods, do result from the best knowledge of our cooperators but have no liability whatever.
  10. We keep title retention on the goods delevered until payment of delivery and regulation of all liabilities occurring from business relations. The purchaser is entitled to process and sell the goods within limits of the regular course of business. Possible processing will be done on our behalf. If the purchaser processes the goods delivered by us with other items not belonging to us, we will become joint owners in the processed item at the rate of our invoice value of the reserve goods to the value of the processed item. If the purchaser sells the goods or items produced from the goods, demands occurring from this sale pass into our possession for safety´s sake, perhaps this will be pro rata. The purchaser assigns this claim to us giving information about the assigned claims at any time if required. The purchaser is entitled to collect the claims passed over to us. The power to collect does not entitle the purchaser to have disposal of the claim in another way, e.g. by assignment or pledges.
    If the purchaser fails to meet his obligations punctually, we are able to revoke the power to collect requiring the purchaser to inform the debtor of the assignment. If value of our safeties exceeds our claims by more than 20 %, we are obliged to release securities if required by the purchaser. If the goods delivered under title retention or those items to which title retention of goods delivered reaches processing or sale are being attached, the bankruptcy or insolvency proceedings are instituted, we have to be informed without delay.
  11. We are entitled to withhold delivery until stipulated equivalents are effected or adequate securities have been paid if we are informed about considerable arrears of purchaser at the time of making the contract, or if his bad financial condition is only realized following formation of a contract, or if his financial condition is deteriorating following formation of a contract.
  12. If the contract is not belonging to the management of the purchaser´s business, figure 3, article 1, sentence 9, is not applicable, figures 4, sentence 2, 6, sentence 5 and figure 9 are inapplicable with gross negligence.
  13. Law in force is that of the Federal Republic of Germany. Exclusive jurisdiction is Hagen. Optional with the seller, he may also intend an action at the purchaser´s local venue.

July 2000, Paul GmbH